betreffend Bezuschussung der Errichtung von Infrastrukturprojekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs anlässlich der verlängerten Straßenbahnlinie „3″ (Bauabschnitt Doppl II)
[Landtagsdirektion: L-14063/7-XXVI,
miterledigt Beilage 1657/2008]
In der vom Land OÖ in Auftrag gegebenen AXIS-Studie zur Gestaltung des Öffentlichen Verkehrs im Raum südwestlich von Linz aus dem Jahr 1997 wird im Resümee festgehalten, dass auf Grund der prognostizierten Strukturdaten mit einem stetigen Anstieg des Verkehrs im Untersuchungszeitraum zu rechnen ist. Bestehende Kapazitätsengpässe im Kfz-Verkehr werden nur teilweise durch die geplanten Ortsumfahrungen und Kapazitätserweiterungen entschärft. Die Chancen eines effektiven öffentlichen Verkehrs sind daher besonders hoch einzustufen.
Im Rahmen eines kurz- und mittelfristigen Maßnahmenbündels wurde empfohlen, eine Bevorrangung des öffentlichen Busverkehrs durch Busspuren zu erreichen. Langfristig wird in der AXIS-Studie für den Abschnitt Harter Plateau/Wagram/Trauner Kreuzung ein schienengebundenes Verkehrsmittel der neuesten Technologie auf der B 139 ab dem Hauptbahnhof Linz empfohlen. Dieser Empfehlung wurde dadurch Rechnung getragen, dass bereits beim Busspurausbau entlang der B 139 im Bereich des Stadtgebietes von Leonding eine entsprechende Grundvorsorge für eine Stadtbahntrasse in Straßenmittenlage berücksichtigt wurde.
Im Zusammenhang mit der ebenfalls beschlossenen Errichtung einer Straßenbahnlinie auf das Harter Plateau – derzeit bis Weingartshof – erscheint es sinnvoll, für eine allfällige Trassenverlängerung bis zur Trauner Kreuzung Vorleistungen für eine Trassensicherung zu erbringen. Diese Vorleistungen umfassen die Planung des generellen Projektes der Straßenbahnverlängerung bis zur Trauner Kreuzung sowie Planung, Errichtung und Erhaltung eines Straßenbahntunnels zwischen der Kreuzung Weingartshof und dem geplanten T-Knoten der Umfahrung Doppl II und einer Böschungssicherung.
Diese Vorleistungen für eine Trassensicherung werden seitens des Landes Oberösterreich wie folgt bezuschusst:
- Das Land zahlt der Stadt Linz für die Errichtung von Infrastrukturprojekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Bauabschnitt Doppl II) einen Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von max. 3,500.000 Euro (Deckelung).
- Der Zuschuss des Landes erfolgt in Teilzahlungen, wobei die 1. Rate in Höhe von 180.000 Euro unverzüglich nach Eintritt der Rechtswirksamkeit der abzuschließenden Zuschussvereinbarung und der Restbetrag in Höhe von max. 3,320.000 Euro binnen weiterer 34 Monaten an die Stadt Linz überwiesen wird.
Gemäß § 26 Abs. 8 Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich bedürfen sogenannte Mehrjahresverpflichtungen des Landes Oberösterreich der Genehmigung des Oö. Landtags.
Der Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten beantragt, der Hohe Landtag möge beschließen:
1. Der Bericht der Oö. Landesregierung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Oö. Landtag genehmigt gemäß § 26 Abs. 8 Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich die Bereitstellung eines Betrages von max. 3,5 Mio. Euro (Deckelung) in den Jahren 2009 – 2012 für die Bezuschussung der Errichtung von Infrastrukturprojekten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs anlässlich der verlängerten Straßenbahnlinie „3″ (Bauabschnitt Doppl II).